Verein für Klima-, Natur- und Artenschutz in Kirchheim

Das zerstörte Magerrasenbiotop 01.02.25

Vielen unserer Bürger ist nicht bewusst, dass mitten im Ort ein einmaliges Kleinod existierte: Infomaterial vom 08.08.20
Unsere kleine „Fröttmaninger Heide“ mit 6.100 m2 lag zwischen Ludwig- und Hauptstraße nördlich des JUZ und war im Norden und Osten von Waldflächen umgeben. Wieso war dieses Magerrasen-Biotop etwas Besonderes? Nun, dort lebten viele seltene Tier- und Pflanzenarten, die auf der Roten Liste standen und nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten zählen, z.B.:
die Tagfalter Kurzschwänziger Bläuling und Idas-Bläuling, die Heuschrecken Blauflügelige Ödlandschrecke und Heidegrashüpfer, der Trauerrosenkäfer und Rispenflockenblume, Büschelnelke, Rosmarin-Weidenröschen.

Der gefundene Idas-Bläuling ist in seinen Entwicklungsstadien stark spezialisiert und gilt in Baden-Württemberg und Niedersachsen als bereits vom Aussterben bedroht (Quelle Wikipedia). Er ist gebunden an Standorte mit Vorkommen von Ameisen der Gattung Serviformica, mit denen seine Raupen zusammenleben. Der Münchner Raum ist der einzige Verbreitungsschwerpunkt für diese stark gefährdete, sehr seltene Art. Die Biologen und Insektenspezialisten von EUTROPIA hatten uns 2021 eine erste Bestandsaufnahme geliefert.

Im Flora Fauna Gutachten steht auf Seite 3
‚Der gesamte Biotopkomplex stellt einen wichtigen Kernlebensraum mit einer für den östlichen Landkreis äußerst bemerkenswerten Lebensraum- und Artenvielfalt dar. Trotz der isolierten Lage konnten mehrere seltene oder gefährdete Tagfalter- und Heuschrecken-Arten nachgewiesen werden. Entsprechend kommt der Fläche eine überörtliche bis regionale Bedeutung für die Tierwelt zu.‘

Das Biotop durfte erst dann bebaut werden, wenn die besonders geschützten Insekten und Pflanzen erfolgreich in ein Ersatzbiotop umgesiedelt waren. Leider ist das bis heute nicht der Fall, siehe Biotopverpflanzung ein Himmelfahrtsunternehmen? und aktuelle Beurteilung der Ausgleichsfläche. Im November 2024 wurde das Biotop zerstört.

Laut § 44 (1) BNatSchG Satz 3 und 4 ist es verboten
– Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
– wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.