
Vielen unserer Bürger ist nicht bewusst, dass mitten im Ort ein einmaliges Kleinod existiert: Infomaterial vom 08.08.20
Unsere kleine „Fröttmaninger Heide“ mit 6.100 m2 lag zwischen Ludwig- und Hauptstraße nördlich des JUZ und war im Norden und Osten von Waldflächen umgeben. Wieso ist dieses Magerrasen-Biotop etwas Besonderes? Nun, dort leben viele seltene Tier- und Pflanzenarten, die auf der Roten Liste stehen und nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten zählen, z.B.:
die Tagfalter Kurzschwänziger Bläuling und Idas-Bläuling, die Heuschrecke Heidegrashüpfer, und die Rispenflockenblume, Büschelnelke, Rosmarin-Weidenröschen.
Vor allem der gefundene Idas-Bläuling ist in seinen Entwicklungsstadien stark spezialisiert und er gehört daher zu den besonders geschützten Arten. In Baden-Württemberg und Niedersachsen gilt der Idas-Bläuling als bereits vom Aussterben bedroht (Quelle Wikipedia). Er ist gebunden an Standorte mit Vorkommen von Ameisen der Gattung Serviformica, mit denen seine Raupen zusammenleben. Der Münchner Raum ist der einzige Verbreitungsschwerpunkt für diese stark bedrohte Art. Die Biologen und Insektenspezialisten von EUTROPIA haben uns 2021 eine aktuelle Bestandsaufnahme geliefert.
Im Flora Fauna Gutachten steht auf Seite 3
‚Insbesondere der Biotopkomplex (1.) ist naturschutzfachlich sehr hoch zu bewerten: Ein Großteil ist Bestandteil der Biotopkartierung Bayern und beinhaltet zahlreiche (11) Rote- Liste-Arten. Das Arten- und Biotopschutzprogramm formuliert den Erhalt und die Optimierung der Magerlebensräume von lokaler Bedeutung als Zielsetzung. Der gesamte Biotopkomplex stellt einen wichtigen Kernlebensraum mit einer für den östlichen Landkreis äußerst bemerkenswerten Lebensraum- und Artenvielfalt dar. Trotz der isolierten Lage konnten mehrere seltene oder gefährdete Tagfalter- und Heuschrecken-Arten nachgewiesen werden. Entsprechend kommt der Fläche eine überörtliche bis regionale Bedeutung für die Tierwelt zu.‘
Laut § 44 (1) BNatSchG Satz 3 und 4 ist es verboten
– Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
– wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Und weil sich 2017 beim Bürgerentscheid 72% die Zerstörung gewünscht haben, wird das gemacht – sagt der Bürgermeister.